Wiederholungskurse
Erhalten der Einsatzbereitschaft
Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse von mindestens drei Tagen bis zu maximal 21 Tage durch (gem. Art. 53, BZG).
Wiederholungskurse dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sicherzustellen, das heisst der Mannschaft, des Kaders und des Materials. Sie ermöglichen dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln.
Unterschiedliche Tätigkeiten
Folgende, je nach Funktion und Einteilung unterschiedliche Tätigkeiten können in Wiederholungskursen ausgeführt werden:
- Erworbene Kenntnisse auffrischen, vertiefen und / oder erweitern
- Neue Kenntnisse aneignen
- Planungen und Vorbereitungen für den Einsatz erstellen, überprüfen und testen
- Die Zusammenarbeit von Formationen schulen
- Die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen schulen
- Material inventarisieren, lagern, instand halten, bereitstellen und entsorgen
- Schutzbauten kontrollieren, warten und unterhalten
- Ausstellungen und Informationsanlässe für die Bevölkerung, Behörden, Führungsorgane, Partner und Schutzdienstpflichtige durchführen