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Wiederholungskurse

Erhalten der Einsatzbereitschaft
Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse von mindestens drei Tagen bis zu maximal 21 Tage durch (gem. Art. 53, BZG).
Wiederholungskurse dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sicherzustellen, das heisst der Mannschaft, des Kaders und des Materials. Sie ermöglichen dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln.

Unterschiedliche Tätigkeiten
Folgende, je nach Funktion und Einteilung unterschiedliche Tätigkeiten können in Wiederholungskursen ausgeführt werden: