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Meldepflicht / Verlust Dienstbüchlein

Meldepflicht von Angehörigen des Zivilschutzes

Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die kantonale Militärbehörde (Kreiskommando) anlässlich des Orientierungstages. Die Meldepflicht ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erfüllen.

Wer ist meldepflichtig?

  • Militärdienst-, Zivildienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
  • Alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Ersatzjahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr

Was ist zu melden?

  • der Wegzug aus der Wohngemeinde
  • der Zuzug in die neue Wohngemeinde
  • Adressänderungen innerhalb der Wohngemeinde
  • Berufsänderungen
  • Namensänderung

Bitte senden Sie Ihr Dienstbüchlein zur Aktualisierung an folgende Adresse:

Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
Kreiskommando Thurgau
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld

Bitte melden Sie erwähnte Änderungen auch bei Ihrer zuständigen Zivilschutzstelle.

Verlust Dienstbüchlein

Vermissen Sie Ihr Dienstbüchlein?

  • haben Sie Zuhause alles durchsucht (inkl. Keller etc.)?
  • haben Sie Ihr Dienstbüchlein in den letzten Wochen eingesandt?
  • wo haben Sie Ihr Dienstbüchlein nach der letzten Dienstleistung oder dem Umzug deponiert?
  • haben Sie alle Möglichkeiten (z.B. Elternhaus etc.) geprüft?

Sollten diese Überprüfungen alle negativ ausgefallen sein, müssen Sie mit dem Formular "Fragebogen zur Erlangung eines Duplikat-Dienstbüchleins" in den nächsten 14 Tagen ein Duplikat beim Kreiskommando Thurgau beantragen. Sollten Sie nicht nachweisen können, dass Sie keine Schuld trifft (muss schriftlich begründet werden), werden Ihnen die Kosten für das Duplikat in Rechnung gestellt. Diese Kosten können auch bei einem späteren auffinden des Originals, nach erfolgter Antragsstellung, nicht mehr zurück erstattet werden.

Formular "Fragebogen zur Erlangung eines Duplikat-Dienstbüchleins"