Auslandurlaub
Sie sind weniger als 12 Monate im Ausland
- Kontaktaufnahme mit der Abteilung Zivilschutz
- Meldung erstatten
- Falls der Dienst Ihrer Einteilungsformation in die Zeit Ihres Auslandaufenthalts fällt, müssen Sie rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen!
Sie sind mehr als 12 Monate im Ausland
Es ist ein Gesuch für Auslandurlaub notwendig.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Kontaktaufnahme mit der Einwohnerkontrolle und dem Kreiskommando
- zivilrechtliche Abmeldung bei der Wohngemeinde
- Gesuch um Auslandurlaub.
- Pflichten vor der Abreise: Bezahlung von Wehrpflichtersatzabgabe
Dem Gesuch um Auslandurlaub wird entsprochen, wenn die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt sind.
Sie kehren von einem Auslandaufenthalt zurück
- Kontaktaufnahme mit dem Kreiskommando des Kantons Thurgau, Ihr Ansprechpartner ist Herr Michael Joller, Tel. 058 345 61 95, E-Mail
- Rückmeldung und zivilrechtliche Anmeldung innert 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr