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Ausbildung

Grundausbildung

Um einen möglichst breiten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, werden sie in einer von sechs Grundfunktionen ausgebildet: Stabsassistent, Betreuer, Pionier, Koch, Materialwart oder Anlagewart. Schutzdienstpflichtige absolvieren spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 26. Altersjahr vollendet haben, eine zweiwöchige Grundausbildung, welche aus allgemeinen und funktionsbezogenen Sequenzen besteht.

Allgemeine Grundausbildung:
Im allgemeinen Teil wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige Grundwissen vermittelt. Dazu gehört die Organisation des Zivilschutzes, Kenntnis der Partner im Bevölkerungsschutz, Nothilfe sowie Rechte und Pflichten eines Schutzdienstpflichtigen.

Funktionsbezogene Grundausbildung:
Im funktionsbezogenen Teil folgt - getrennt nach den sechs Grundfunktionen - die einsatzbezogene, fachtechnische Ausbildung:

Broschüre Grundfunktionen im Zivilschutz

Nähere Informationen:
Der Kanton ist für die Ausbildung im Zivilschutz zuständig. Bei Fragen zur Grundausbildung wenden Sie sich bitte direkt an: Herrn Markus Bürgi, 058 345 61 80, E-Mail

Kaderausbildung

Motiviertes Führungspersonal
Die Motivation der Schutzdienstpflichtigen und die Effizienz des Zivilschutzes hängt in hohem Grad von der Arbeit der Führungscrew ab. Deren Führungsarbeit wiederum ist insbesondere das Resultat ihrer eigenen Motivation und Fähigkeiten - und letztlich ihrer Ausbildung. Wer also eine Kaderfunktion übernimmt, muss deshalb jeweils eine mehrtägige bis mehrwöchige Kaderausbildung zum Gruppen- oder Zugführer, zum Chef eines Sachbereiches oder zum Zivilschutzkommandanten absolvieren. Die Kader sind für Führung, Ausbildung und Einsatzfähigkeit ihrer Formationen beziehungsweise Bereiche verantwortlich.

Zivilschutzkommando: Ausbildung durch Bund und Kanton
Die Zivilschutzorganisation wird durch das Zivilschutzkommando geführt. Dieses besteht aus dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter. Damit das Zivilschutzkommando seine Aufgaben gezielt und wirkungsvoll erfüllen kann, zielt deren Ausbildung durch Bund und Kanton folgende Qualitäten an:

  • Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Führung und Umgang mit Menschen
  • Organisatorische und administrative Fähigkeiten
  • Fähigkeiten in den Bereichen Repräsentation und Beratung
  • Fundiertes Wissen über die Einsatzmöglichkeiten des Zivilschutzes

Weiteres Kader: Ausbildung durch Bund und Kanton
Neben dem Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter bildet sowohl der Bund wie auch die Kantone weitere Kadermitglieder aus. Dabei übernimmt der Bund die Ausbildung der Kader der Führungsunterstützung zugunsten der zivilen Führungsorgane (Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz, Logistik) und des Kulturgüterschutzes.
Das weitere Kader bildet der Kanton direkt aus: Etwa Zug- und Gruppenführer Betreuung und Pionier oder den Chef des logistischen Elements und den Rechnungsführer.

Weiterbildung

Wir bieten Weiterbildungsmodule an, welche einen Tag dauern. Die verschiedenen Module werden über mehrere Jahre hinweg angeboten, das Angebot wird sich den Bedürfnissen der Zivilschutzregionen und des Zivilschutzkaders anpassen.

Jeder Offizier des Zivilschutzes muss mindestens ein Weiterbildungsmodul pro Jahr besuchen. Alle Module stehen aber entsprechend dem Fachbereich auch Unteroffizieren und Spezialisten offen.

Die Anmeldung zu den Weiterbildungskurs-Modulen (WBK) erfolgt über die Zivilschutzstellen, welche die Personen im System Personalinformationssystem der Armee (PISA) Zivilschutz in die Warteliste stellt. Der Zivilschutzkommandant ist verantwortlich, dass alle Offiziere das Weiterbildungssoll erfüllen.

Da die Inhalte der WBK-Module nicht ändern, macht es keinen Sinn, ein Modul mehrfach zu absolvieren.

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