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Dienstverschiebung

Es besteht grundsätzlich keinen Anspruch auf Dienstverschiebung. Sollten jedoch trotzdem wichtige Gründe vorliegen, kann um eine Verschiebung des Dienstes oder um einene Teilbeurlaubung nachsucht werden. Das Gesuch ist schriftlich und minimum 3 Wochen (21 Tage) vor dem Dienstanlass an die Zivilschutzstelle zu richten. Die Gesuche sind schriftlich und durch den AdZS persönlich zu stellen und mit entsprechenden Belegen zu begründen. Nach dem Einreichen eines Gesuches besteht die Einrückungspflicht so lange weiter, bis das Gesuch schriftlich bewilligt ist.

Berufliche Gründe sind in der Regel kein Verschiebungsgrund, da die Dienstvoranzeige in der Regel bereit im Vorjahr (November/Dezember) beim dienstleistenden AdZS bekannt gemacht worden ist. Zudem erhalten die Dienstpflichtigen frühzeitig (6 Wochen vor Dienstbeginn) ein persönliches Aufgebot und einen Dienstbefehl. Die beruflichen und privaten Termine sind danach zu richten.

Bitte füllen Sie dazu wahrheitsgetreu das Gesuch um Dienstverschiebung/Urlaub aus.

(gem. Art. 36 ZSV)

 

Es besteht keinen Anspruch auf Urlaub innerhalb eines Dienstes. Beim Vorliegen wichtiger Gründe können Sie Urlaub beantragen. Allfällige Gesuche sind bis 10 Tage vor dem Dienstanlass sind mittels Gesuch um Dienstverschiebung/Urlaub einzureichen. 

 

Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
Administration Zivilschutz Kommando
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld

Tel.: 058 345 61 85
Fax: 058 345 61 63
E-Mail


Dienstleistungen in der Zivilschutzorganisation
Für ein Aufgebot, welches durch die Zivilschutzorganisation ausgestellt wurde, richten Sie Ihr Gesuch an den entsprechenden Kommandanten.