Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Dienstverschiebung

Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Verschiebung von Ausbildungsdiensten besteht nicht.

Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.

Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.

(gem. Art. 36 ZSV)

 

Dienstleistung beim Kanton
Sofern gemäss ihrem Aufgebot der Kanton Thurgau die aufbietende Instanz ist, richten Sie Ihr Gesuch an:

Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
Kursadministration Zivilschutz
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld

Tel.: 058 345 61 85
Fax: 058 345 61 63
E-Mail


Dienstleistungen in der Zivilschutzorganisation
Für ein Aufgebot, welches durch die Zivilschutzorganisation ausgestellt wurde, richten Sie Ihr Gesuch an den entsprechenden Kommandanten.