Schiesspflicht / Schiesswesen
Schiessdaten
Die Daten und Schiesszeiten der obligatorischen Schiessen können Sie hier abfragen:
Ausserdienstliche Schiesspflicht
Plakat Ausserdienstliche Schiesspflicht 2024
Persönliche Leihwaffe / Hinterlegung der persönlichen Waffe
Nachschiesskurs
Alle im Kanton Thurgau wohnhaften Schiesspflichtigen, welche die Schiesspflicht bis zum 31. August nicht erfüllt haben, müssen den Nachschiesskurs absolvieren. Sie werden nicht persönlich, sondern nur durch einen Plakatanschlag aufgeboten. Wer dem Aufgebot nicht Folge leistet, macht sich strafbar. Die Teilnehmer des Nachschiesskurses unterstehen dem Militärstrafgesetz (inkl. Hin- und Rückreise). Die Teilnehmer des Nachschiesskurses erhalten weder Sold noch Erwerbsausfallentschädigung.
Einrücken: 19. Oktober 2024 (Standblattausgabe ab 13.00 Uhr / Schiesszeit ab 13.30 Uhr)
Schiessplatz Schollenholz, Frauenfeld
Entlassung: Gleichentags, ca. 16.30 Uhr, Frauenfeld
Ausrüstung: Persönliche Waffe, Gewehrputzzeug, persönlicher Gehörschutz, Sackmesser, Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis sowie ein amtlicher Ausweis
Tenue: Zweckmässige Zivilkleidung
Schiessuntauglichkeit
Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Schiesspflicht zu erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Überprüfung Ihrer Schiesstauglichkeit einzureichen. Typische Gründe für eine solche Untauglichkeit können Gehörschäden, Augenleiden oder psychische Belastungen wie Angstzustände sein.
Vorgehen bei Schiesstauglichkeit:
Um die Schiesstauglichkeit überprüfen zu lassen, reichen Sie bitte ein Gesuch beim Kreiskommando Ihres Wohnortkantons ein.
Das Gesuch sollte folgende Unterlagen beinhalten:
- Ein schriftliches Gesuch mit einer Begründung, warum Sie aus medizinischen Gründen nicht mehr schiessen können
- Ein ausführliches Arztzeugnis mit einer entsprechenden Diagnose
- Ihr Dienstbüchlein
Nach Einreichung des Gesuchs wird dieses von der zuständigen Stelle geprüft, und Sie erhalten eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen.
Schiessbetrieb / Schützenvereine
Unser Amt ist zuständig für die Wahl der Schiesskommissionen, welche fachtechnisch dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unterstehen. Informationen zu den Schiesskreisen und den Vereinszuteilungen sind auf der Homepage des Eidgenössischen Schiessoffiziers zu finden.
Ausländische Staatsangehörige, welche in einem Schützenverein aktiv teilnehmen möchten, benötigen eine Bewilligung des Kreiskommandos. Das Antragsformular ist gemäss vorgegebenem Prozess durch den Schützenpräsidenten einzureichen.
Alle Informationen über Schützenmeisterkurse finden Sie hier:
Gesuch um Aktivmitgliedschaft im Schiessverein.pdf
Kontakte
per E-Mail oder zu den Mitarbeitenden des Kreiskommandos.