Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Militärdienstpflicht für Doppelbürger

Doppelbürger sind grundsätzlich militärdienstpflichtig.

Die Militärdienstpflicht beginnt mit der Aufnahme in die Militärkontrolle am Anfang des Jahres, in dem die Militärdienstpflichtigen das 18. Altersjahr vollenden und dauert bis zur Entlassung. Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Militärdienstpflicht eines Schweizer Bürgers

Schweizer, die nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.

Vorbehalten bleiben die bilateralen Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger. Die Schweiz hat bis heute mit Deutschland, Frankreich, USA, Kolumbien, Argentinien, Österreich und Italien ein solches Abkommen abgeschlossen. Dort gilt in der Regel, dass der Doppelbürger seine Wehrpflicht nur in einem Land zu erfüllen hat. Die bilateralen Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien sehen ein Wahlrecht für den Militärdienst vor. 

Die Wahlmöglichkeit besteht bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres.

Antrag um Anerkennung des Doppelbürgerstatus

Falls Sie die Dienstpflicht in folgenden Ländern erfüllt haben bzw. erfüllen möchten und noch nicht in der Schweiz rekrutiert wurden, können Sie einen Antrag um Anerkennung des Doppelbürgerstatus an folgende Adresse einsenden:

Kreiskommando
Doppelbürgerstatus
Zürcherstrasse 221
8510 Frauenfeld

Deutschland

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie gültiger ID oder Pass von Deutschland
  • Militäramtliche Bestätigung des geleisteten Dienstes in Deutschland
  • Dienstbüchlein Schweizer Armee (falls bereits erhalten)

Die militäramtliche Bestätigung können Sie beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einfordern. 

Frankreich

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie gültiger ID oder Pass von Frankreich
  • Bescheinigung über den Stand der Erfüllung der Dienstpflicht in Frankreich (Certificat de Situation modele C)
  • Dienstbüchlein Schweizer Armee (falls bereits erhalten)

Die Bescheinigung (Certificat de Situation modele C) kann beim  Centre de Service National in Perpignan eingeholt werden, sofern Sie im Minimum den Einführungstag "journée défense et citoyenneté" geleistet haben.
 
Die Bestätigung über die Absolvierung des Einführungstages (Certificat individuel de participation a la journée défense et citoyenneté) reicht für die Anerkennung des Doppelbürgerstatus nicht aus.
 
Falls Sie den Einführungstag noch nicht geleistet haben, können Sie sich an das Französische Generalkonsulat in Zürich wenden.

Italien

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie gültiger ID oder Pass von Italien
  • Formular A und D
  • Dienstbüchlein Schweizer Armee (falls bereits erhalten)

Das Formular A und D ist beim Centro Documentale der für Sie zuständigen italienischen Provinz einzuholen.

Österreich

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie gültiger ID oder Pass von Österreich
  • Formular A "Wohnsitzbescheinigung"
  • Formular C "Bescheinigung des militärischen Status"
  • Dienstbüchlein Schweizer Armee (falls bereits erhalten)

Die Formulare A und C erhalten Sie von dem örtlich zuständigen Militärkommando in Österreich.

 

open positions