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Neubürger

Bis zur Vollendung des 30. Altersjahres, werden Sie mit Bezug auf das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz an die Rekrutierung zur Abklärung der Tauglichkeit für den Zivilschutz aufgeboten.
Aufgrund Ihres Jahrgangs wird keine Tauglichkeitsabklärung für den Militärdienst durchgeführt. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihre Militärdiensttauglichkeit abklären zu lassen. Dazu senden Sie den Antrag ans Kreiskommando.

Hinweis:
Absolventen der Rekrutenschule (18 - 23 Wochen) erhalten grundsätzlich 62.- CHF pro Tag / 1860.- CHF pro Monat, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der Rekrutenschule erwerbstätig waren oder nicht.
Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80% Ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, im Minimum 62.- CHF und Kinderzulage von 20.- CHF pro Tag).

Sie unterstehen bis zu Ihrem 37. Altersjahr der Meldepflicht.

Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Militärdienstpflicht

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz