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Schutzräume

Baubewilligungen & Baugesuche

Baubewilligungen dürfen erst erteilt werden, wenn wir über die Schutzraumbaupflicht entschieden haben. Das Formular Schutzplatzsteuerung muss von der Bauherrschaft ausgefüllt und von der Gemeinde unterzeichnet werden.

Beurteilung Schutzraumbaupflicht & FAQ

Beispiel für einen Schutzraum mit 50 Plätzen, genutzt als Keller.

Beispiel für einen Schutzraum Normalnutzung oder im Belegungsfall mit 50 Plätzen

Beurteilungscheckliste Schutzraum

Zuständigkeiten und Kostentragung

Gemäss Bundesgesetz tragen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Kosten für Erstellung, Ausrüstung und den laufenden Unterhalt der Schutzräume. Die einbezahlten Ersatzabgaben dienen der Erstellung, Ausrüstung und dem Unterhalt der öffentlichen sowie der Erneuerung privater Schutzräume. Sämtliche technische Anpassungen an Schutzräumen bedürfen einer Kantonalen Bewilligung.

Ausrüstung der Schutzräume

Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. Die Ausrüstung eines vollwertigen Schutzraums beinhaltet Liegestellen, Trockenklosett (TC) und installierte TC-Kabine. 

Aufhebung von Schutzräumen

Sämtliche Schutzräume, welche nach dem Jahr 1968 geplant wurden, sind vollwertig und dadurch aktiv. Die Kantone können Schutzräume nach den Vorgaben des Bundes aufheben. Die Kriterien sind in der Gesetzgebung des Bundes festgelegt. Weitere Infos

Nutzung von Schutzräumen / Sicherheitsvorschriften

Informationen zur Nutzung von Schutzräumen / Sicherheitsvorschriften

Werterhaltung

Der Unterhalt ist die zentrale Massnahme zum Erhalt der Schutzinfrastruktur. Der Besitzer hat sicherzustellen, dass der Unterhalt durchgeführt wird. Wird der Unterhalt regelmässig und pflichtbewusst durchgeführt, kann die angestrebte Betriebsbereitschaft mit minimalem Aufwand sichergestellt werden. Der Unterhalt hat nach Vorschrift des Bundes zu erfolgen.

Eine weitere Massnahme zur Werterhaltung ist die periodische Kontrolle der Schutzräume (PSK). Sie ist Aufgabe der Gemeinden und unterliegt der PSK-Weisung des Bundes. Die Grundlagen finden Sie hier:

PSK Weisungen
PSK Wegleitung
Formular A PSK
Formular B PSK

Firmen, welche Schutzraumkontrollen durchführen sind zum Beispiel: SK Steiner GmbH oder Mengeu AG

Unwetter

Reglement des Verwaltungsrates der Gebäudeversicherung über die Abgrenzung von Gebäude und Fahrhabe

Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft des Schutzraums liegt beim Eigentümer. Die fest installierten Bestandteile des Schutzraums (Belüftung, Panzertüre, Panzerdeckel) gehören zum Gebäude und sind dort versichert. Die Schutzraumeinrichtung wie Liegestelle und Trockenklosetts sind Fahrhabe und gegebenenfalls über die Hausratsversicherung gedeckt. (Seite 9 im Reglement)

Wenn Wasser durch die Lüftung eingedrungen ist, muss von einem Schaden ausgegangen werden. Der Hersteller des Belüftungsaggregates, welcher meistens auch die Liegestellen geliefert hat, kann in diesem Fall sicher weiter helfen. Für allfällige Revisionskosten kommt die Gebäudeversicherung auf. Überprüfung und eventuell neu verpacken der Liegestellen und Trockenklosetts müssten gegebenenfalls durch eine Hausratsversicherung gedeckt sein.

Zuweisung & Bezug

Die Politische Gemeinde ist zuständig für die Schutzplatzzuweisung.

Die Schutzplatzzuteilung ist in der Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Steuerung des Schutzraumbaus und die Zuweisungsplanung, sowie in der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Bewältigung ausserordentlicher Lagen (RRV AOL; RB 530.11) geregelt. Gemäss § 12 dieser Verordnung hat die Gemeinde eine Liste der vorhandenen Schutzräume und der Einwohnerinnen pro Gebäude zu erstellen und ständig zu aktualisieren. Gemäss Ziffer 3.5 der Weisung des Bundes sind die Ergebnisse dieser Zuweisungsplanung spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt umfassend bekannt zu geben. Sämtliche Gemeinden haben Zugriff auf die Schutzraumdatenbank des Kantons. Somit ist jede Gemeinde in der Lage, nach dem Entscheid des Bundes die Zuweisungsplanung bekannt zu geben. Eine Publikation zum heutigen Zeitpunkt erfolgt nicht.

Schutzraumdatenbank

FAQ Schutzraum und Bezug

Der Schutzraum - Informationen zu Zweck, Aufbau und Nutzung von Personenschutzräumen