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Vorbereitungsmassnahmen und Verhaltenshinweise

Für Bevölkerung

Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter werden täglich über ein gut funktionierendes Verteilersystem transportiert. Fällt dieses Transportsystem aufgrund blockierter Strassen oder aus anderen Gründen aus, können kleinere Ortschaften innert kurzer Zeit von der Lebensmittelversorgung abgeschnitten werden. Man geht heute davon aus, dass ein Versorgungsunterbruch zwar nicht Monate, aber doch mehrere Tage andauern könnte. Deshalb empfiehlt die wirtschaftliche Landesversorgung (WL), einen Vorrat für rund 3 - 7 Tage zu halten.

Da bei einem Stromunterbruch auch Bancomaten betroffen sind und elektronische Zahlungsmittel wie Debit- und Kreditkarten oder die Bezahlung via Smartphone ausfallen können, empfiehlt die WL eine minimale Bargeldreserve in kleinen Scheinen.

Broschüre "Kluger Rat - Notvorrat"

Im Kanton Thurgau wurden flächendeckend Notfalltreffpunkte eingerichtet. In jeder Gemeinde ist mindestens einer verfügbar. Im Krisenfall können die Notfalltreffpunkte der Bevölkerung als Anlaufstellen für Hilfe und Informationen dienen. Die Behörden informieren über Radio/Fernsehen (SRG) und App/Internet (Alertswiss), wenn die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind.

Hier finden Sie Ihren Notfalltreffpunkt

Für Unternehmen

Die Wirtschaft sollte ein Minimum an Vorkehrungen treffen, um für solche Fälle gewappnet zu sein und richtig reagieren zu können. Erfahrungsgemäss ermöglicht eine angemessene Vorbereitung eine weitaus schnellere und effizientere Reaktion beim Auftreten von Störungen. Unternehmen und Betriebe jeder Grösse und aus jeder Branche können durch gezielte Vorbereitungsmassnahmen die negativen Auswirkungen eines Stromunterbruchs oder einer Strommangellage vermindern.

Vorbereitungsmassnahmen auf eine Strommangellage sind Teil des Risikomanagements/Business Continuity Managements des jeweiligen Unternehmens. Unternehmen wird empfohlen, die kritischen Geschäftsprozesse zu identifizieren und analysieren, Schutzziele zu definieren, Massnahmen daraus abzuleiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Hilfestellung hierzu leistet das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Stromratgeber.