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Alarmierung

Jederzeit kann unser Gebiet von natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Katastrophen und Notlagen betroffen werden. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet die zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an. Vertiefte Informationen finden Sie hier: Warnung, Alarmierung und Information

Unterlagen Alarmierung und Information Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Weisung "Alarmierung der Bevölkerung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen"

Weisung "Erreichbarkeit und Aufgebot der Fachstellen"

Pflichtenheft "Alarmierungspersonal"

Meldeweg "Allgemeiner Alarm"