Alarmierung
Jederzeit kann unser Gebiet von natur-, technik- oder gesellschaftsbedingten Katastrophen und Notlagen betroffen werden. Ist dabei die Bevölkerung konkret gefährdet, so ordnet die zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an. Vertiefte Informationen finden Sie hier: Warnung, Alarmierung und Information
Unterlagen Alarmierung und Information Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Weisung "Alarmierung der Bevölkerung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen"
Weisung "Erreichbarkeit und Aufgebot der Fachstellen"
Pflichtenheft "Alarmierungspersonal"