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Schutzanlagen

Schutzanlagen umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler. Im Gegensatz zu den (Personen-) Schutzräumen haben diese Anlagen nicht nur den Schutz der Insassen zu gewährleisten. Jede dieser Bauten erfüllt eine wichtige Funktion im Rahmen des gesamten Bevölkerungsschutzes. Jede technische Änderung darin ist Bewilligungspflichtig. Detaillierte Infos zu Schutzanlagen erteilt Ihnen gerne Thomas Ribi: 058 345 61 71 / Mail

 

Werterhaltung

Schutzanlagen werden alle 7 Jahre durch uns kontrolliert.
Die Bereitschaft der Anlagen ist eine der Voraussetzungen für die Einsatzbereitschaft der Führungsstäbe und des Zivilschutzes. Die periodischen Anlagekontrollen werden nach Vorgaben des Bundes durchgeführt. In der gesamten Schweiz wird eine einheitliche Checkliste verwendet.
 

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